Das Projekt wurde am
30.11.08 abgeschlossen
Wettbewerb zur Förderung
des Nichtrauchens
Rauchen ist eine der größten Gesundheitsgefahren. Auch die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens ist wissenschaftlich eindeutig bewiesen.
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber daher, nicht rauchende Beschäftigte vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens wirksam zu schützen (§ 5 Arbeitsstättenverordnung).
Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen Betriebsleitung/Geschäftsleitung und Betriebsrat mit dieser Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz nach.
Das generelle Rauchverbot dient dem Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor gesundheitlicher Gefährdung und Belastung durch Passivrauchen am Arbeitsplatz.
Diese Betriebsvereinbarung gilt für ....
Das Rauchverbot (§3) gilt auch für Besucher und externe Dienstleister.
Es gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen (einschließlich Einzelarbeitsplätzen/Einzelbüros).
Das Rauchverbot gilt auch (optional nennen):
Rauchen ist in den vertraglich fest gelegten Pausen im gekennzeichneten Raucherbereich/ Raucherpausenraum im Gebäude möglich.
Wird der Raucherbereich/Raucherpausenraum für eine Zigarettenpause außerhalb der vertraglich fest gelegten Pausen aufgesucht, ist dies zwar gestattet, wird aber nicht als Arbeitszeit vergütet.
oder
Rauchen ist in den vertraglich fest gelegten Pausen in den gekennzeichneten Bereichen im Außenbereich möglich. Zum Schutz vor Wind und Regen wird ein Unterstand (Raucherpavillon) eingerichtet.
Wird der Schutzunterstand für eine Zigarettenpause außerhalb der vertraglich fest gelegten Pausen aufgesucht, ist dies zwar gestattet, wird aber nicht als Arbeitszeit vergütet
Vorgesetzte tragen in ihrem Verantwortungsbereich dafür Sorge, dass die Regelungen dieser Vereinbarung bekannt gemacht wird und die Umsetzung sichergestellt ist. Neu eintretende Mitarbeiter werden vor Abschluss des Arbeitsvertrages auf das Rauchverbot hingewiesen.
Ein Verstoß gegen das betriebliche Rauchverbot hat arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Diese Betriebsvereinbarung tritt am XY in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.