Rauchfrei tut gut!

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Das Projekt wurde am
30.11.08 abgeschlossen

Unser Betrieb
macht rauchfrei!

Wettbewerb zur Förderung
des Nichtrauchens



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Inhalt

Muster für eine Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz

Präambel

Rauchen ist eine der größten Gesundheitsgefahren. Auch die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens ist wissenschaftlich eindeutig bewiesen.
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber daher, nicht rauchende Beschäftigte vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens wirksam zu schützen (§ 5 Arbeitsstättenverordnung).
Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen Betriebsleitung/Geschäftsleitung und Betriebsrat mit dieser Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz nach.

§ 1 Grundsatz

Das generelle Rauchverbot dient dem Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor gesundheitlicher Gefährdung und Belastung durch Passivrauchen am Arbeitsplatz.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für ....
Das Rauchverbot (§3) gilt auch für Besucher und externe Dienstleister.

§ 3 Rauchverbot

Es gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen (einschließlich Einzelarbeitsplätzen/Einzelbüros).

Das Rauchverbot gilt auch (optional nennen):

  • auf allen Gängen
  • in Kantine, Kasino und Caféteria
  • auf allen Toiletten, in Sanitärräumen
  • in allen Fahrstühlen
  • in Lehr- und Unterrichtsräumen
  • in Konferenz- und Sitzungsräumen
  • in Aufenthalts- und Pausenräumen
  • in Dienstfahrzeugen

§ 4 Raucherbereiche im Gebäude / Raucherpausenräume

Rauchen ist in den vertraglich fest gelegten Pausen im gekennzeichneten Raucherbereich/ Raucherpausenraum im Gebäude möglich.
Wird der Raucherbereich/Raucherpausenraum für eine Zigarettenpause außerhalb der vertraglich fest gelegten Pausen aufgesucht, ist dies zwar gestattet, wird aber nicht als Arbeitszeit vergütet.

oder

§ 4 Möglichkeit zum Rauchen im Außenbereich

Rauchen ist in den vertraglich fest gelegten Pausen in den gekennzeichneten Bereichen im Außenbereich möglich. Zum Schutz vor Wind und Regen wird ein Unterstand (Raucherpavillon) eingerichtet.
Wird der Schutzunterstand für eine Zigarettenpause außerhalb der vertraglich fest gelegten Pausen aufgesucht, ist dies zwar gestattet, wird aber nicht als Arbeitszeit vergütet

§ 5 Verantwortlichkeit

Vorgesetzte tragen in ihrem Verantwortungsbereich dafür Sorge, dass die Regelungen dieser Vereinbarung bekannt gemacht wird und die Umsetzung sichergestellt ist. Neu eintretende Mitarbeiter werden vor Abschluss des Arbeitsvertrages auf das Rauchverbot hingewiesen.

§ 6 Konsequenzen bei Verstoß

Ein Verstoß gegen das betriebliche Rauchverbot hat arbeitsrechtliche Konsequenzen.

§ 7 Schlussbestimmung

Diese Betriebsvereinbarung tritt am XY in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.